Der Facebook-Gründer soll E-Mails seines Harvard-Accounts entgegen einer Anweisung des Gerichts gelöscht haben. Zudem hat Paul Ceglia beantragt, dass Facebook die Echtheit der Korrespondenz nicht bestreiten darf.
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Der Facebook-Gründer soll E-Mails seines Harvard-Accounts entgegen einer Anweisung des Gerichts gelöscht haben. Zudem hat Paul Ceglia beantragt, dass Facebook die Echtheit der Korrespondenz nicht bestreiten darf.
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